Ziele

Die Stiftung FOCUS Basel bezweckt die Förderung von Jugendlichen und von Menschen mit Behinderung. Zur Erfüllung dieses Zwecks richtet die Stiftung nach Ermessen oder aufgrund von zu diesem Zweck erlassenen Reglementen Leistungen aus, die an die von den Stiftungen AH-Basel, LBB Lehrbetriebe Basel und WohnWerk (Institutionsstiftungen) betriebenen Institutionen gehen. Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch Beiträge an andere natürliche oder juristische Personen verfolgen.

Ihren Stiftungszweck erreicht FOCUS Basel mit folgenden Massnahmen:

  • Unterhalt und Ausbau der stiftungseigenen Liegenschaften
    Verwaltung und Ausbau der bestehenden Liegenschaften in Zusammenarbeit mit den eingemieteten Institionsstiftungen.
  • Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Areale
    Liegenschaftsübergreifende Entwicklung der Areale Missionsstrasse und Nonnenweg, Basel
  • Förderung der Zusammenarbeit und der Solidarität unter den Institutionsstiftungen mit der Stiftung FOCUS Basel und zwischen den Institutionsstiftungen
    Die Zusammenarbeit mit und unter den Institutionsstiftungen wird mit den Mitteln eines Liegenschafts- und Solidaritätsfonds gefördert und sichergestellt.
  • Förderung von Jugendlichen und Menschen mit Behinderung durch ergänzende und neue Projekte auch in Zusammenarbeit mit den Institutionsstiftungen sowie Dritten
    Durch permanentes Monitoring sollen relevante gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig erkannt werden und ihnen mit geeigneten Mitteln begegnet werden.
  • Erarbeitung und Implementierung eines Finanzierungskonzeptes für die Finanzanlagen und Liegenschaften im Rahmen des Anlagereglements.
    Ein auf die langfristige Sicherung der finanziellen Mittel ausgelegtes Regelwerk bei der Bewirtschaftung des Finanzvermögens und der Immobilien erlauben Massnahmen, die das erfolgreiche Funktionieren der Institutionsstiftungen oder möglicher weiterer Projekte auf lange Frist garantieren.

Durch Festlegung von Regeln sollen die zukünftig notwendigen finanziellen Mittel sichergestellt werden sowie die Bewirtschaftung des finanziellen und immobilen Vermögens zu Gunsten der Institutionsstiftungen sichergestellt werden.